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Elektromobilität: Innovationsprämie bis Ende 2022 verlängert

Der Koalitionsvertrag setzt auf eine nachhaltige, alltagstaugliche und bezahlbare Mobilität. Er sieht unter anderem vor, die Innovationsprämie bis Ende 2022 zu verlängern. Die Bundesregierung hat dazu die derzeit geltende Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge angepasst. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erhalten im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 EUR Förderung; davon übernimmt der Bund 6.000 EUR. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6.750 EUR bezuschusst, der staatliche Anteil liegt hier vorerst weiter bei 4.500 EUR. Ab 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen.
Förderfähig sind: reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride), Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen.
Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge: Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, Gebrauchtwagen, die erstmals nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden.
Auch Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Antragsteller muss derjenige sein, auf den das Fahrzeug zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er Eigennutzer ist. Eine Ausnahme stellt das Mitarbeiterleasing bei gewerblichem Leasing dar.
Quelle: Bundesregierung.de

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