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Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus

Das BMF (Bundesfinanzministerium) hat eine Verlängerung der Regelungen veröffentlicht, die für die von den Folgen der Corona­-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden.
Das vom BMF am 23. Dezember 2020 veröffentlichte Schreiben ist eine Ergänzung des BMF-­Schreibens vom 19. März 2020.

Mehr hier: https://steuerberater-du.de/informationsbrief-steuern-und-recht/