Wir suchen Verstärkung für unser Team!
Wir sind immer auf der Suche nach neuen Kolleginnen und Kollegen, mit denen wir gerne unser Wissen teilen und austauschen möchten.
Neben der abwechslungsreichen Arbeit erwarten Sie bei uns unter Anderem tolle, dynamische Teams, Fort- und Weiterbildungen, sowie kleine Aufmerksamkeiten.
Aktuell suchen wir:
Wir freuen uns auch auf Ihre Initiativbewerbung!
Schauen Sie für nähere Informationen auch gerne auf unserer Karriereseite vorbei:
Ihre Steuerberater – Effizient und individuell deutschlandweit, in Duisburg und der Region!
Seit über 50 Jahren im Geschäft und immer am Puls der Zeit. Unser Schwerpunkt liegt auf einem Gleichgewicht zwischen Tradition und Moderne und der stetigen Weiterentwicklung unserer Kompetenzen. Als eine der ersten Kanzleien, die in den neuen Bundesländern tätig wurde, haben wir heute Mandanten in ganz Deutschland. Kommen Sie nicht zu uns, kommen wir eben zu Ihnen. Gerne besuchen wir Sie vor Ort, um eine persönliche, individuell auf Sie zugeschnittene Beratung sicherzustellen.
Heilberufe
Als Premiumpartner der Apobank ist die Betreuung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, Pflegediensten und sonstigen Heilberufen seit vielen Jahren ein besonderes Markenzeichen unserer Kanzlei. Ob als niedergelassener Arzt, Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft, Partner einer Praxisgemeinschaft oder einer anderen Form des praktizierenden Arztes, bei uns erwarten Sie spezialisierte Fachberater für das Gesundheitswesen. Profitieren auch Sie von unserem Branchen-Know-how.
Mittelstand
Sie suchen einen Steuerberater, der Sie und Ihr Unternehmen proaktiv und umfassend in Richtung Erfolg begleitet? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir stehen für eine vorausschauende Beratung und informieren unsere Mandanten frühzeitig über etwaige Steuerzahlungen, rechtliche Veränderungen oder mögliche Risiken und Chancen für Ihr Unternehmen. Selbstverständlich übernehmen wir dabei Ihr Rechnungs- und Personalwesen und beraten Sie zu allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen – klassisch oder digital.
Nachfolgeberatung
Sie wollen Ihr Unternehmen rechtzeitig für die Nachfolge vorbereiten und suchen für den Fall der Fälle nach einer klaren Regelung, die wirtschaftlich und steuerlich günstig und auf Sie zugeschnitten gestaltet sein soll? Dann finden Sie in unserem Team den richtigen Ansprechpartner rund um die Themen Unternehmensnachfolge, Generationswechsel, Testamentsvollstreckung, Erbschaft etc. Bei uns erwartet Sie eine praxiserprobte und individuelle Beratung unserer Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.).
Unser Schwerpunkt sind Sie!
Ärzte / Zahnärzte
Sie sind niedergelassener Arzt, Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft, Partner einer Praxisgemeinschaft oder praktizieren Ihre ärztlichen Tätigkeiten in einer anderen Form (z. B. als Dozent oder angestellter Arzt)?
Dann melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne. Auch die Beratung von Zahnärzten und Zahnärztinnen ist eine Spezialisierung in unserer Steuerkanzlei.
Apotheken / Pflegedienste
Wir kennen uns mit den wirtschaftlichen und steuerlichen Anforderungen eines Apothekenbetriebs bestens aus.
Sie pflegen Menschen, wir Ihre Wirtschaftlichkeit. Seit vielen Jahren zählen Pflegeeinrichtungen zu unserem festen Mandantenstamm. Aufgrund unserer tiefgehenden Branchenerfahrung sind wir auch für Berufsverbände ein geschätzter Ansprechpartner.
Ihre AnsprechpartnerInnen
Hermann Plantenberg
Steuerberater
Kirsten Steiner
Steuerberaterin
(IFU / ISM gGmbH)
Diplom-Ökonom
Lutz Karrenberg
Steuerberater
Hinter den Kulissen
Kanzlei-Infos
Sonderinformation E-Rechnung
Bereits 2011 wurden elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) den Papierrechnungen umsatzsteuerlich grundsätzlich gleichgestellt und mit der Einführung der E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung wurde ein weiterer ...
Ärztlicher Bereitschaftsdienst - Befreiung von ...
Mitte Juli 2024 haben sich die KBV, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS ...
Nachträgliche Betriebsausgaben nach Betriebsübergabe möglich
Die betriebliche Veranlassung von Ausgaben (wie auch von Einnahmen) endet grundsätzlich nicht mit der Beendigung des Betriebs. Nachträgliche Betriebsausgaben umfassen Aufwendungen, die nach ...
Energiewende-Förderprogramm eingekürzt
Ausstellung von Energieausweisen, Beratung zur Sanierung von Gebäuden als Einzel- oder Komplettmaßnahmen – diese Dinge fallen in die regelmäßigen Aufgaben eines Energieberaters. Sie ...
Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer
Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach Abschluss des Veranlagungszeitraums der Aufzeichnungspflicht für die Gewinnermittlung durch Einnahmen ...
Unterschied zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen
Bei Gutscheinen ist danach zu unterscheiden, ob damit eine hinreichend bezeichnete Ware eingekauft werden kann (= Einzweck) oder ob der Gutschein dazu berechtigt, ihn bei einem ...
Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung bei betriebsbedingter ...
Der 2. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) hat am 15. Februar 2024 in mehreren Verfahren über die steuerliche Behandlung einer ersten Abfindung in Fällen entschieden, in ...
Buchführungspflicht
Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 hat der Steuergesetzgeber die für die Buchführungspflicht maßgebliche Umsatzgrenze ab dem 31. Dezember 2023 von 600.000 EUR auf 800.000 EUR ...
Anpassung der Freigrenze für Geschenke
Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 EUR auf 50 EUR zum 1. Januar 2024: https://www.tinyurl.com/4hts77te
Änderungen ab bei Fremdwährungskonten
An der Besteuerung an sich ändert sich praktisch nichts, denn auch jetzt schon mussten Gewinne aus Fremdwährungsgeschäften dem Finanzamt gemeldet und versteuert werden ...
Referentenentwurf zum zweiten Jahressteuergesetz
Das Bundesfinanzministerium hat am 10. Juli 2024 den Referentenentwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) veröffentlicht. Er ergänzt den Entwurf des ersten Jahressteuergesetzes 2024. Nach Ansicht der ...