Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen


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Das Bundeskabinett hat am 13. März 2024 den Regierungsentwurf eines BEG IV beschlossen. Der vereinbarte Entwurf sieht mit rund 944 Millionen EUR eine um 262 Millionen EUR höhere Entlastung vor als der Referentenentwurf. Die Bundesregierung will mit dem BEG IV unnötige Bürokratie abbauen und Verwaltungsvorgänge beschleunigen, um die Wirtschaft zu entlasten und Innovationen und Wachstum zu fördern.
Es sind u. a. folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht
Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Im Einzelnen betrifft dies Änderungen des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung und die Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Diese Änderung soll auch rückwirkend für bereits ausgestellte oder empfangene Rechnungen und andere Belege gelten, deren Aufbewahrungsfrist am Tag nach der Verkündung des BEG IV noch nicht abgelaufen ist.
2. Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige
Mit Änderungen im Bundesmeldegesetz und in der Beherbergungsmeldedatenverordnung wird für deutsche Staatsangehörige die Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen abgeschafft. Das führt zu einer Entlastung in Höhe von rund 62 Millionen EUR Erfüllungsaufwand.
3. Zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberater:innen
Steuerberater können künftig Generalvollmachten im Bereich der sozialen Sicherung zentral hinterlegen. Die Entlastung soll bei 202 Millionen EUR liegen.
Den Entwurf des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) finden Sie hier: tinyurl.com/4mja65s3
Quelle: www.bmj.de