08.04.2024 | Kanzleiteam
Sonderinformation E-Rechnung
Bereits 2011 wurden elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) den Papierrechnungen umsatzsteuerlich grundsätzlich gleichgestellt und mit der Einführung der E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung wurde ein weiterer Meilenstein der Verwaltungsdigitalisierung realisiert. Seit Ende 2019 ist die Bundesverwaltung dazu verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen und weiterzuverarbeiten. Darüber hinaus sind seit November 2020 auch alle Rechnungssteller in der Pflicht, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes zu übermitteln.
Im Wachstumschancengesetz ist nun die Einführung einer obligatorischen E-Rechnungspflicht im zwischenunternehmerischen Verkehr (B2B) vorgesehen.
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