Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Im Jahr 2022 müssen Finanzämter dafür bundesweit den Grundbesitz neu bewerten und die neuen Grundsteuermessbeträge festsetzen. Für weitere Details haben wir Ihnen eine kleine Informationsbroschüre sowie unser Anschreiben zum Download
Informationsbroschüre zur Grundsteuerreform
Auftrag und Honorarvereinbarung Grundsteuer 2022
Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dies wird ab 01.07.2022 technisch durch die Finanzverwaltung ermöglicht. Die Frist für die Abgabe der Erklärung ist vom 31.10.2022 auf den 31.01.2023 verlängert worden.
Damit wir der Finanzverwaltung fristgerecht Ihre Erklärung übermitteln können, müssen wir schon frühzeitig entsprechende Vorbereitungen treffen. Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, ob wir hier für Sie tätig werden sollen. Weitere Informationen erhalten Sie dann im Anschluss von uns.