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Überbrückungshilfe wird verlängert

Um den von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen durch die Krise zu helfen, kann seit Mittwoch, dem 25. November 2020, die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) beantragt werden. Diese Hilfe wird nun verlängert.
Da in vielen Wirtschaftszweigen die Geschäftstätigkeit weiterhin nur eingeschränkt möglich sein wird, haben sich Bundesfinanzminister und Bundeswirtschaftsminister außerdem darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021 zu verlängern und noch einmal deutlich auszuweiten. Es handelt sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

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