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Antragstellung für verlängerte Überbrückungshilfen möglich

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Die Wirtschaft hat sich deutlich erholt, aber einige Branchen verzeichnen weiterhin coronabedingte Einbußen. Die Bundesregierung hatte deshalb die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Neustarthilfe Plus bis zum 31. Dezember 2021 ausgeweitet. Betroffene Unternehmen und Soloselbstständige können nun Anträge auf die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte in einer Presseerklärung mit, dass von Umsatzeinbußen betroffene Unternehmen, die die Überbrückungshilfe III Plus für den erweiterten Zeitraum bis zum Jahresende in Anspruch nehmen möchten, ihre Anträge über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einreichen können. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt. Außerdem können all jene Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.
Neustarthilfe bleibt
Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus mit einem Personalkostenzuschuss gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern sollte, hat ihren Zweck erfüllt. Sie lief plangemäß Ende September aus.
Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.
Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 EUR Unterstützung erhalten.
Antragsberechtigt für die Direktantragstellung Neustarthilfe Plus, sind – wie auch bislang – Soloselbstständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen, wie sogenannte kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigte. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Selbstständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird und dass höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt wird.
Quelle: Bundesregierung

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